
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine energetische Modernisierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend gemacht und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch das BAFA in Anspruch genommen werden dürfen. Sie müssen sich für eine der Fördermittel entscheiden.
Für energiesparende Neubauten bietet das BAFA ebenfalls Förderungen an.
Wir handeln bei allen Aufträgen verpflichtend nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 01.11.2020 in Kraft ist. Die hierbei geforderte Unternehmererklärung finden Sie im Endtext unserer Rechnungen. Bitte beachten Sie als Gebäudeeigentümer, dass Sie vor wesentlichen Modernisierungen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohnungen einen frei gewählten Energieberater zu einem „informatorischen Beratungsgespräch zum Energieausweis“ heranziehen müssen.