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Förderung

Wir stellen den Förderantrag

für Ihren Fenstertausch

Wir bieten Ihnen im Zuge des Austauschs Ihrer Fenster und Türen an, die Planung des Förderantrags zu übernehmen.
Dabei prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Projektes und stellen für Sie den Antrag beim BAFA für BEG-Einzelmaßnahmen.

Alles aus einer Hand!

Lehnen Sie sich zurück, wir werden für Sie tätig. 🙂

Förderung

Möglichkeiten zur Förderung

Für Ihre Fenster und Türen

Wenn Sie von uns Fenster oder Türen im Zuge einer energetischen Gebäudemodernisierung austauschen lassen, können Sie entweder einen Zuschuss beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen oder einen Teil der Modernisierungskosten als Bonus von der Steuer absetzen. Dabei spielt immer der Wärmedurchgangswert (Uw-Wert) der Fenster und Türen eine Rolle, den wir Ihnen gerne ausweisen. Prüfen Sie jetzt ganz einfach, welche Fördermöglichkeiten bei Ihrem Vorhaben bestehen.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine energetische Modernisierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend gemacht und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch das BAFA in Anspruch genommen werden dürfen. Sie müssen sich für eine der Fördermittel entscheiden.

Für energiesparende Neubauten bietet das BAFA ebenfalls Förderungen an.

Wir handeln bei allen Aufträgen verpflichtend nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 01.11.2020 in Kraft ist. Die hierbei geforderte Unternehmererklärung finden Sie im Endtext unserer Rechnungen. Bitte beachten Sie als Gebäudeeigentümer, dass Sie vor wesentlichen Modernisierungen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohnungen einen frei gewählten Energieberater zu einem „informatorischen Beratungsgespräch zum Energieausweis“ heranziehen müssen.

Förderung

BAFA-Förderungen

bei Bestandsimmobilien

Beim BAFA sind Zuschüsse zur energetischen Modernisierung, zum Einbruchschutz oder zur Barrierereduzierung möglich.

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können Sie steuerlich absetzen:

  • Fenster, Balkon-/Terrassentüren:
    U-Wert max. 0,95 W/m²K
  • Fenster, Balkon-/Terrassentüren barrierefrei oder einbruchhemmend:
    U-Wert max. 1,1 W/m²K
  • Dachfenster: U-Wert max. 1,0 W/m²K
  • Haustür: U-Wert max. 1,3 W/m²K

Dabei ist die Leistung eines Energieberaters zur Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unter folgendem Link können Sie unabhängige Energieberater in Ihrer Nähe finden:
Energieberater suchen

Förderung

Steuerbonus

bei Bestandsimmobilien

Der Steuerbonus kann von Eigentümern, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Dabei muss das Haus oder die Wohnung mehr als zehn Jahre alt sein.

Die Modernisierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 01. Januar 2030 abgeschlossen sein.

In dem Jahr, in dem Sie die Modernisierung beenden, können Sie die Kosten (Material und Lohn) erstmals mit der Steuer absetzen.
Insgesamt ist eine Förderung von 20% der Gesamtkosten möglich, maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000,00 € von der Steuer abgesetzt werden.

Die Uw-Werte sind wie beim BAFA.

Förderung

KfW-Förderung / BAFA

bei Neubauimmobilien

Sollten Sie einen Neubau planen, besteht die Möglichkeit zur Aufnahme eines Kredites für ein KfW-Effizienzhaus. Hierzu fragen Sie am besten einen Fachberater Ihrer Hausbank. Zuvor ist die Beratung durch einen unabhängigen Energieberater erforderlich, der Ihnen alle erforderlichen Informationen mitteilt.