Wenn Sie von uns Fenster oder Türen im Zuge einer energetischen Gebäudemodernisierung austauschen lassen, können Sie entweder einen Teil der Sanierungskosten als Bonus von der Steuer absetzen oder eine finanzielle Hilfestellung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, weltweit größte nationale Förderbank) beantragen. Dabei spielt immer der Wärmedurchgangswert (Uw-Wert) der Fenster und Türen eine Rolle, den wir Ihnen gerne ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend gemacht und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch die KfW in Anspruch genommen werden dürfen. Sie müssen sich für eine der beiden Fördermittel entscheiden.
Für energiesparende Neubauten bietet die KfW ebenfalls Förderungen an.
Wir handeln bei allen Aufträgen verpflichtend nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches ab dem 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Die hierbei geforderte Fachunternehmererklärung finden Sie im Endtext unserer Rechnungen. Bitte beachten Sie als Gebäudeeigentümer, dass Sie vor wesentlichen Renovierungen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohnungen einen frei gewählten Energieberater zu einem „informatorischen Beratungsgespräch zum Energieausweis“ heranziehen müssen.