Wenn Sie von uns Fenster oder Türen im Zuge einer energetischen Gebäudemodernisierung austauschen lassen, können Sie entweder einen Teil der Modernisierungskosten als Bonus von der Steuer absetzen oder eine finanzielle Hilfestellung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen. Dabei spielt immer der Wärmedurchgangswert (Uw-Wert) der Fenster und Türen eine Rolle, den wir Ihnen gerne ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine energetische Modernisierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend gemacht und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch die BAFA in Anspruch genommen werden dürfen. Sie müssen sich für eine der Fördermittel entscheiden.
Für energiesparende Neubauten bietet die BAFA ebenfalls Förderungen an.
Wir handeln bei allen Aufträgen verpflichtend nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 01.11.2020 in Kraft ist. Die hierbei geforderte Unternehmererklärung finden Sie im Endtext unserer Rechnungen. Bitte beachten Sie als Gebäudeeigentümer, dass Sie vor wesentlichen Modernisierungen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohnungen einen frei gewählten Energieberater zu einem „informatorischen Beratungsgespräch zum Energieausweis“ heranziehen müssen.