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Förderung

Möglichkeiten zur Förderung

Für Ihre Fenster und Türen

Wenn Sie von uns Fenster oder Türen im Zuge einer energetischen Gebäudemodernisierung austauschen lassen, können Sie entweder einen Teil der Modernisierungskosten als Bonus von der Steuer absetzen oder eine finanzielle Hilfestellung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen. Dabei spielt immer der Wärmedurchgangswert (Uw-Wert) der Fenster und Türen eine Rolle, den wir Ihnen gerne ausweisen. Prüfen Sie jetzt ganz einfach, welche Fördermöglichkeiten bei Ihrem Vorhaben bestehen.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine energetische Modernisierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend gemacht und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch die BAFA in Anspruch genommen werden dürfen. Sie müssen sich für eine der Fördermittel entscheiden.

Für energiesparende Neubauten bietet die BAFA ebenfalls Förderungen an.

Wir handeln bei allen Aufträgen verpflichtend nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 01.11.2020 in Kraft ist. Die hierbei geforderte Unternehmererklärung finden Sie im Endtext unserer Rechnungen. Bitte beachten Sie als Gebäudeeigentümer, dass Sie vor wesentlichen Modernisierungen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohnungen einen frei gewählten Energieberater zu einem „informatorischen Beratungsgespräch zum Energieausweis“ heranziehen müssen.

Förderung

Steuerbonus

bei Bestandsimmobilien

Der Steuerbonus kann von Eigentümern, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Dabei muss das Haus oder die Wohnung mehr als zehn Jahre alt sein.

Die Modernisierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 01. Januar 2030 abgeschlossen sein.

In dem Jahr, in dem Sie die Modernisierung beenden, können Sie die Kosten (Material und Lohn) erstmals mit der Steuer absetzen.
Insgesamt ist eine Förderung von 20% der Gesamtkosten möglich, maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000,00 € von der Steuer abgesetzt werden.

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können Sie steuerlich absetzen:

  • Fenster, Balkon-/Terrassentüren:
    U-Wert max. 0,95 W/m²K
  • Fenster, Balkon-/Terrassentüren barrierefrei oder einbruchhemmend:
    U-Wert max. 1,1 W/m²K
  • Dachfenster: U-Wert max. 1,0 W/m²K
  • Haustür: U-Wert max. 1,3 W/m²K

Förderung

BAFA-Förderungen

bei Bestandsimmobilien

Bei der BAFA sind ebenfalls Zuschüsse zur energetischen Modernisierung, zum Einbruchschutz oder zur Barrierereduzierung möglich. Die Voraussetzungen der U-Werte sind identisch.

Dabei ist die Leistung eines Energieberaters zur Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unter folgendem Link können Sie unabhängige Energieberater in Ihrer Nähe finden:
Energieberater suchen

Alternativ bietet die KfW auch die Aufnahme von Krediten an.

Förderung

KfW-Förderung / BAFA

bei Neubauimmobilien

Sollten Sie einen Neubau planen, besteht die Möglichkeit zur Aufnahme eines Kredites für ein KfW-Effizienzhaus. Hierzu fragen Sie am besten einen Fachberater Ihrer Hausbank. Zuvor ist die Beratung durch einen unabhängigen Energieberater erforderlich, der Ihnen alle erforderlichen Informationen mitteilt.